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Bußgeld bei fehlender Vignette in Rumänien

Stand: 1. November 2026

Das Befahren der Nationalstraßen ohne gültige Vignette ist eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld ist kein fester Betrag: Es liegt zwischen dem Doppelten und dem Vierfachen der Gebühr für die 12-Monats-Vignette des betreffenden Fahrzeugs (Gesetz 226/2023, Art. 18 Abs. 2).

Richtwerte

FahrzeugE-Vignette 12 MonateBußgeld
Elektro-Pkw228 lei456–912 lei
Pkw Euro 6254 lei508–1.016 lei
Pkw Euro 4–5292 lei584–1.168 lei
Pkw Euro 0–3330 lei660–1.320 lei
Transporter Euro 6579 lei1.158–2.316 lei
Transporter Euro 0–3752 lei1.504–3.008 lei

Berechnung auf Grundlage der Gebühren aus der Verordnung MTI Nr. 888/2026; die Höhe des Bußgelds wird jährlich angepasst.

Wie der Verstoß festgestellt wird

  • Videokameras an den Nationalstraßen: Der Halter wird anhand des Kennzeichens ermittelt.
  • Kontrollen durch die Verkehrspolizei, die Staatliche Inspektion für die Kontrolle des Straßenverkehrs (ISCTR), die Grenzpolizei und die CNAIR, auch an den Grenzübergängen.

Rumänische und ausländische Fahrzeuge

Bei einem in Rumänien zugelassenen Fahrzeug, das per Kamera erfasst wurde, wird das Bußgeldprotokoll in Abwesenheit des Fahrers erstellt und innerhalb von höchstens zwei Monaten zugestellt. Bei einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug wird das Bußgeld vor Ort verhängt.

Der Verstoß ist eine fortdauernde Ordnungswidrigkeit: Er dauert so lange an, wie Sie ohne gültige E-Vignette fahren. Der einfachste Schutz besteht darin, die Vignette vor der Fahrt zu prüfen und rechtzeitig zu kaufen.

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