Bußgeld bei fehlender Vignette in Rumänien
Stand: 1. November 2026
Das Befahren der Nationalstraßen ohne gültige Vignette ist eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld ist kein fester Betrag: Es liegt zwischen dem Doppelten und dem Vierfachen der Gebühr für die 12-Monats-Vignette des betreffenden Fahrzeugs (Gesetz 226/2023, Art. 18 Abs. 2).
Richtwerte
| Fahrzeug | E-Vignette 12 Monate | Bußgeld |
|---|---|---|
| Elektro-Pkw | 228 lei | 456–912 lei |
| Pkw Euro 6 | 254 lei | 508–1.016 lei |
| Pkw Euro 4–5 | 292 lei | 584–1.168 lei |
| Pkw Euro 0–3 | 330 lei | 660–1.320 lei |
| Transporter Euro 6 | 579 lei | 1.158–2.316 lei |
| Transporter Euro 0–3 | 752 lei | 1.504–3.008 lei |
Berechnung auf Grundlage der Gebühren aus der Verordnung MTI Nr. 888/2026; die Höhe des Bußgelds wird jährlich angepasst.
Wie der Verstoß festgestellt wird
- Videokameras an den Nationalstraßen: Der Halter wird anhand des Kennzeichens ermittelt.
- Kontrollen durch die Verkehrspolizei, die Staatliche Inspektion für die Kontrolle des Straßenverkehrs (ISCTR), die Grenzpolizei und die CNAIR, auch an den Grenzübergängen.
Rumänische und ausländische Fahrzeuge
Bei einem in Rumänien zugelassenen Fahrzeug, das per Kamera erfasst wurde, wird das Bußgeldprotokoll in Abwesenheit des Fahrers erstellt und innerhalb von höchstens zwei Monaten zugestellt. Bei einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug wird das Bußgeld vor Ort verhängt.
Der Verstoß ist eine fortdauernde Ordnungswidrigkeit: Er dauert so lange an, wie Sie ohne gültige E-Vignette fahren. Der einfachste Schutz besteht darin, die Vignette vor der Fahrt zu prüfen und rechtzeitig zu kaufen.