Auf welchen Straßen Sie die Vignette in Rumänien benötigen
Stand: 1. November 2026
Die rumänische Vignette berechtigt zur Nutzung des von der CNAIR verwalteten Netzes der rumänischen Nationalstraßen. Sie ist weder eine reine Autobahngebühr noch eine Gebühr für alle Straßen.
Wo sie erforderlich ist
Auf den Nationalstraßen, einschließlich Autobahnen und Schnellstraßen, mit Ausnahme der Abschnitte innerhalb der Munizipien (municipii). Die E-Vignette deckt auf diesen Straßen sowohl das Fahren als auch das Halten und Parken ab.
Wo sie nicht erforderlich ist
- Auf den Abschnitten der Nationalstraßen innerhalb der Munizipien, zwischen den Ortseingangs- und Ortsausgangsschildern (Gesetz 226/2023, Art. 5 Abs. 1).
- Auf Kreis- und Gemeindestraßen sowie auf den Straßen innerhalb der Ortschaften.
Die Ausnahme gilt für Munizipien, nicht für jede Stadt oder Gemeinde: Führt eine Nationalstraße durch eine Ortschaft, die kein Munizipium ist, ist die E-Vignette auch dort erforderlich.
Welche Fahrzeuge zahlen
Fahrzeuge zur Personenbeförderung (Pkw, Kleinbusse, Busse, Reisebusse; Busse sind auf dieser Website nicht erhältlich) und Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3,5 t. Schwerere Fahrzeuge zur Güterbeförderung zahlen die kilometerabhängige Maut (TollRo). Gezogene Anhänger und Wohnwagen benötigen keine eigene Vignette, und Motorräder fallen unter keine der Vignettenkategorien.
Brücken
Für einige Brücken, zum Beispiel Fetești–Cernavodă, wird gesondert eine Brückenmaut erhoben; die E-Vignette schließt sie nicht ein.