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Die Vignette Rumänien bei Verkauf, neuem Kennzeichen oder Abmeldung

Stand: 1. November 2026

Die rumänische Vignette ist über das Kennzeichen an das Fahrzeug gebunden, nicht an den Eigentümer. Das Gesetz 226/2023 (Art. 10) regelt die häufigsten Fälle.

Verkauf des Autos

Bei einem Halterwechsel bleibt die E-Vignette bis zu ihrem Ablauf gültig. Der Käufer übernimmt das Auto mit der aktiven Vignette; der Verkäufer kann sie nicht auf ein anderes Auto übertragen. Wenn Sie ein Gebrauchtfahrzeug gekauft haben, prüfen Sie anhand des Kennzeichens: Möglicherweise hat es bereits eine Vignette.

Neues Kennzeichen in Rumänien

Für in Rumänien zugelassene Fahrzeuge bleibt die E-Vignette auch mit dem neuen Kennzeichen gültig. Die Daten zum Kennzeichenwechsel werden täglich an die CNAIR übermittelt, Sie müssen also nichts unternehmen.

Zulassung in einem anderen Land

Die E-Vignette bleibt nur gültig, wenn Sie der CNAIR das neue Kennzeichen schriftlich mitteilen, damit es in der Datenbank geändert wird.

Abmeldung des Fahrzeugs

Bei der Abmeldung erstattet die CNAIR auf schriftlichen Antrag den Gegenwert der E-Vignette für den nicht genutzten Zeitraum, zu den in den Durchführungsbestimmungen festgelegten Bedingungen.

Kurz gesagt

  • Verkauf: bleibt beim Auto;
  • neues Kennzeichen in Rumänien: bleibt automatisch gültig;
  • Zulassung in einem anderen Land: bleibt nach schriftlicher Mitteilung an die CNAIR gültig;
  • Abmeldung: Erstattung für den nicht genutzten Zeitraum auf schriftlichen Antrag.

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